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BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 688/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 25.11.1992 - 21 Ca 1587/92
- LAG Baden-Württemberg, 22.07.1993 - 6 Sa 40/93
- BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 688/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen - …
Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 688/93
Für die Gewährung freiwilliger Leistungen folgt daraus, daß der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen muß, daß nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteile vom 13. Dezember 1972 - 4 AZR 147/72 - und 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 37 und 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht erst beim Vollzug, sondern schon beim Aufstellen entsprechender Regeln vom Arbeitgeber zu beachten (BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - aaO) .
- BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81
Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb
Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 688/93
Eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat würde nicht für die Belegschaften der Betriebe maßgeblich sein, die keinen Betriebsrat gewählt haben (vgl. BAGE 44, 86, 89 = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972). - BAG, 13.12.1972 - 4 AZR 147/72
Deutsche Bundespost - Interne Verwaltungsanweisungen - Gewährung von …
Auszug aus BAG, 25.04.1995 - 9 AZR 688/93
Für die Gewährung freiwilliger Leistungen folgt daraus, daß der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen muß, daß nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteile vom 13. Dezember 1972 - 4 AZR 147/72 - und 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 37 und 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).